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   BayObLG, 15.05.1996 - 1Z BR 103/95   

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https://dejure.org/1996,11513
BayObLG, 15.05.1996 - 1Z BR 103/95 (https://dejure.org/1996,11513)
BayObLG, Entscheidung vom 15.05.1996 - 1Z BR 103/95 (https://dejure.org/1996,11513)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 1Z BR 103/95 (https://dejure.org/1996,11513)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Erbscheinseinziehung; Fehler bei der Bezeichnung der Hinterlegungsnummer; Voraussetzungen der Testierfähigkeit; Anforderungen an Umfang und Intensität der tatrichterlichen Ermittlungspflicht; Wortlaut und Sinnzusammenhang eines gemeinschaftlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung eines Erbscheins wegen Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 126
  • Rpfleger 1996, 455
  • BayObLGR 1996, 59
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 23.09.2011 - 34 Wx 311/11

    Grundbuchverfahren: Mitwirkung eines Ergänzungspflegers bei Umschreibung eines

    Im Gegensatz zur Ausschlagung (vgl. § 1822 Abs. 1 Nr. 2 BGB) wäre die Annahme eines Vermächtnisses auch nicht genehmigungspflichtig (vgl. BayObLG Rpfleger 1996, 455).
  • OLG Koblenz, 16.07.2007 - 5 W 535/07

    Erforderlichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für die Annahme

    Soweit ersichtlich, ist daher allgemeine Meinung, dass der gesetzliche Vertreter zur Annahme der Erbschaft für einen minderjährigen Erben nicht der Genehmigung des Familiengerichts bedarf (Bay.OLG, FamRZ 1997, 126 ).
  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

    Die weitere Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15.5.1996 - 1Z BR 103/95 zurückgewiesen.
  • FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 3 V 359/04

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheides;

    Bei Minderjährigen ist die Ausschlagung durch den gesetzlichen Vertreter zu erklären, einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf es nicht (Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.08.2002 8 WF 159/02, OLGR Naumburg 2003, 325; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15.05.1996 1Z BR 103/96, BayObLGR 1996, 59).
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